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Umweltschutzgutachten & Umweltverträglichkeitsstudien

Unser Büro erstellt Umweltverträglichkeitsstudien oder Umweltschutzberichte um Umweltauswirkungen bestimmter öffentlicher und privater Vorhaben auf die Umwelt abzuschätzen.

Baugrunderkundung und Gründungsberatung

Bauen ist teuer. Das Baugrundrisiko liegt grundsätzlich beim Bauherrn. Damit es nicht zu kostspieligen und teilweise irreversiblen Schäden am eigenen oder an benachbarten Bauwerken kommt, ist es notwendig, vor jeder Baumaßnahme einen Baugrundgutachter zu Rate zu ziehen.

Im Baugrundgutachten werden die Untergrundverhältnisse des Plangebiets erkundet, dargestellt und geotechnisch bewertet. Es werden daraus Angaben zur Baudurchführung (Wasserhaltung, Verwertung von Aushub, Baugrubenverbau, Hangsicherung, Befahrbarkeit etc.) abgeleitet. Dem Statiker werden die notwendigen Angaben (z.B. Bodenkennwerte) zur fachgerechten Gründung des Bauwerks zur Verfügung gestellt.

Untersuchungen im Gelände:

Rammkernsondierungen (DIN 4022) und Kleinbohrungen
Rammsondierung DPH (DIN 4094)
Dynamische + statische Lastplattendruckversuche (DIN 18134)
Dichtebestimmung mit dem Densitometer nach Haas
Bestimmung der Raumdichte (DIN 18125)
Ausbau von Kleinbohrungen zu Grundwassermessstellen
Entnahme von Wasserproben 


Untersuchungen im Geolabor:

Konsistenzgrenzen (DIN 18121, T1)
Fließgrenze (DIN 18121, Teil 1)
Ausrollgrenze (DIN 18121, Teil 1)
Bestimmung von Fließ- und Ausrollgrenze (DIN 18122)
Korngrößenverteilung (DIN 18123)
Bestimmung der Korndichte (DIN 18124)
Bestimmung der Raumwichte (DIN 18125)
Wasserdurchlässigkeit (DIN 18130-KD-ES-ST-SB + DIN 18130 -ZY-ES-ST)
Ungleichförmigleitgrad (DIN 18196)
Krümmungszahl (DIN 18196)
Durchlässigkeitsbeiwert (DIN 18196)
Drucksetzungsversuch Oedometer (DIN 18135)
Wasseraufnahmevermögen (DIHN 18132) nach Enslin & Neff
Lagerungsdichte/Proctordichte (DIN 18127)
Wasserdurchlässigkeit fein- und gemischtkörniger Böden (DIN 18130, Teil 1)

Altlastenerkundung & Altlastensanierung

Das "Bundes-Bodenschutzgesetz" Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) enthält folgende gesetzliche Definition:

"Altlasten im Sinne dieses Gesetzes sind stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen), und Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, ausgenommen Anlagen, deren Stilllegung einer Genehmigung nach dem "Atomgesetz (Deutschland)" bedarf (Altstandorte), durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden."

Nicht jede Altablagerung oder jeder Altstandort ist auch eine Altlast. Die Einstufung als Altlast setzt vielmehr eine sorgfältige Untersuchung voraus, ob tatsächlich schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren vorliegen. Zur Einstufung spielen auch die Bodenfunktion (z.B. menschliche Nutzung) und natürliche Belastungen eine Rolle. Die Einstufung als Altlast trifft die zuständige Behörde nach Ausübung des pflichtmäßigen Ermessens.

Altlasten Vorgehensweise

Die Untersuchung erfolgt gemäß Bundesbodenschutzgesetz bzw. -verordnung in einer gestaffelten Reihenfolge:
Beprobungslose Erfassung (Phase 1) bei Vorliegen eines Anhaltspunkts (z. B. alte Industriebrache als altlastverdächtige Fläche) durch Begehung, Akten- und Luftbildauswertung
Orientierende Untersuchung (Phase 2a): relativ grobes Erkundungsraster (Rammkernsondierungen, Kleinbohrungen)
Bewertung anhand der sog. Prüfwerte in der Bundesbodenschutzverordnung BBodSchV (abhängig vom Wirkpfad, Bodenfunktion und Bodenart). Bei Überschreitung: konkreter Verdacht
Detailuntersuchung (Phase 2b): feines Erkundungsraster, ergänzende Untersuchungen (ggf. Grundwasseruntersuchungen)
Bewertung anhand der sog. Maßnahmewerte in der BBodSchV und anhand von Empfehlungen der Landesumweltämter etc. Bei Überschreitung: Individuelle Bewertung durch Sachverständige. Einen Automatismus gibt es nicht. Punktuelle Überschreitungen ohne weitere Relevanz führen nicht zur Altlasteneinstufung.
Wenn eine Altablagerung oder ein Altstandort nach einer Gefährdungsabschätzung als Altlast eingestuft wurde, entscheidet die zuständige Umweltbehörde über Art und Verhältnismäßigkeit von Sanierungsmaßnahmen. Häufig werden dann weitere Untersuchungen und Kostenvergleiche in einer Sanierungsuntersuchung (Phase 3a und b) sowie einer Sanierungsplanung benötigt.
Die Einstufung als Altlast bedeutet, daß die öffentliche Sicherheit gestört ist, also von dem betroffenen Flurstück eine Wirkung ausgeht, die vom BBodSchG und anderen Umweltgesetzen und deren untergesetzlichen Regelungen nicht gedeckt ist, also ein nicht rechtskonformer Zustand entstanden ist. Diese Störung des Rechtsgefüges erfordert Maßnahmen der "Heilung" = Sanierung.

Historische Erkundung von Altdeponien und Altstandorten 

Durch eine detaillierte Durchsicht von Bauakten, Archivdaten, Luftbildern o.ä. sowie eine Ortsbesichtigung und Befragung z.B. von Eigentümern kann die Nutzungsgeschichte eines Geländes rekonstruiert werden. Anhand der Ergebnisse kann eine Gefährdungsabschätzung durchgeführt und für evtl. folgende Beprobungen durch Kleinbohrungen Verdachtsflächen ermittelt werden.

Stereoskopische Luftbildauswertung

Im Rahmen von historischen Erkundungen können durch eine multitemporale stereoskopische Luftbildauswertung, z.B. bauliche Veränderungen, Verfüllungen oder Aufhaldungen erfasst werden.

Feld- und Laboruntersuchungen

Durch Rammkernsondierungen (DIN 4022) und Kleinbohrungen werden Bodenproben gewonnen bzw. Bodenluftproben entnommen, die dann in einem dafür qualifizierten Labor auf evtl. enthaltene Schadstoffe hin überprüft werden. Hinzu kommen auch Wasserproben, die entweder aus dem Oberflächenwasser geschöpft oder z.B. aus Grundwasser-Messstellen abgepumpt werden.

Schadstoffuntersuchung in Gebäuden, Raumluftmessungen

Durch früher verwendete schadstoffhaltige Holzschutzmittel oder Lacke, aber auch durch Baustoffe wie z.B. Asbest kann die Raumluft in Gebäuden belastet sein. Zur Feststellung möglicher Schadstoffgehalte führt unser Büro hierzu Raumluft- bzw. Staubuntersuchen durch.

Gefährdungsabschätzungen

Die durch die Erkundungsmaßnahmen gewonnenen Ergebnisse werden fachlich ausgewertet und in einem Untersuchungsbericht zusammengefasst. Die jahrelange Erfahrung unseres Büros in diesem Bereich erlaubt die detaillierte Abschätzung möglicher Gefahren anhand den Ergebnissen aus durchgeführten Untersuchungen.

Planung, Überwachung und Betreuung von Sanierungsmaßnahmen

Liegt ein Schadensfall im Boden z.B. Mineralölverunreinigungen durch einen undichten Heizöltank vor, müssen i.d.R. Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden. Hierbei betreut unser Büro diese Maßnahmen, koordiniert beteiligte Unternehmen und hält Kontakt zu den zuständigen Behörden um einen ordnungsgemäßen Ablauf der Sanierungsmaßnahme zu gewährleisten und deren Erfolg zu dokumentieren.

Planung, Überwachung und Betreuung von Abbruchmaßnahmen

Insbesondere bei älteren Bauwerken oder ehemaligen Industrieanlagen muss durch den früher üblichen Einsatz von Asbest, Holzschutzmitteln oder anderen gesundheitsschädlichen Substanzen beim Abbruch darauf geachtet werden, dass der Bauschutt fachgerecht getrennt und entsorgt wird.

Hydrogeologie

Leistungsspektrum:

Planung von Grundwassermessstellen
Bohrbetreuung
hydraulische Pumpversuche
fachgerechte Beprobung von Grund- und Oberflächenwasser
Gutachten
Wasserrechtsverfahren
Übersetzung von Fachgutachten (englisch, spanisch) 

Planung von Grundwassermessstellen

Im Vorfeld des Ausbaus einer Grundwassermessstelle leistet B·G·U die planerische Arbeit. Hier werden insbesondere für den Ausbau wichtige Informationen über Lage und Mächtigkeit der Grundwasserleiter in Betracht gezogen. Außerdem wird die für Kernbohrungen notwendige Bohrgenehmigung bei den zuständigen Behörden beantragt.
Bohrbetreuung

Während den Bohrarbeiten z.B. für Grundwassermessstellen oder Erdwärmebohrungen, die nicht durch unser Büro selbst, sondern durch darauf spezialisierte Fremdfirmen durchgeführt werden, betreut unser Büro diese Bohrungen, nimmt während der Bohrung das Bohrprofil auf und wertet dieses aus. 

hydraulische Pumpversuche

Um die Ergiebigkeit eines Grundwasserleiters bei der Nutzung als Brunnen, nicht nur zur Förderung von Trinkwasser, sondern auch bei einer Grundwassersanierung infolge eines Schadensfalls zu ermitteln, bietet unser Büro Pumpversuche an und wertet die Ergebnisse hydrogeologisch aus.
Fachgerechte Beprobung von Grund- und Oberflächenwasser

Unser Büro ist für die Probenahme von Grund- und Oberflächenwasser akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005.
Wasserrechtsverfahren

Unser Büro kümmert sich um Bohranzeigen oder eine wasserrechtliche Erlaubnis für eine Dauerentnahme und stimmt alle nötigen Schritte mit den zuständigen Behörden ab.

Bodenuntersuchungen

Bodenkundliche Untersuchungen im Rahmen von Umweltverträglichkeitsstudien oder Umweltberichten hinsichtlich des Schutzgutes Boden in seinen Funktionen als Lebensraum für Bodenorganismen, Standort für natürliche Vegetation sowie für Kulturpflanzen, als Ausgleichskörper für den Wasserkreislauf, als Filter und Puffer für in den Boden gelangte Schadstoffe sowie der landschaftsgeschichtlichen Urkunde. 

Friedhöfe

Müde Böden, zähe Leichen – auf vielen Friedhöfen verwesen die Toten nicht vollständig.
Nicht jedes Gelände eignet sich für Erdbestattungen. Immer häufiger tritt bei der Wiederbelegung von alten Friedhöfen ein Problem auf - sogenannte Wachsleichen. Die Ursachen liegen dabei fast immer im Untergrund: ungünstige Bodenverhältnisse, das Auftreten von Grund- und Stauwasser und/oder das Fehlen von Luft, die zur Verwesung benötigt wird.

Durch Bodenuntersuchungen können diese Probleme rechtzeitig erkannt und an den Standort angepasste Konzepte entwickelt werden.

Gutachten

Für alle angebotenen Bereiche liefert unser Büro Fachgutachten wie z.B. 
Gründungsgutachten
Risikoabschätzungen
Historische Erkundungen
Technische Erkundungen
Sanierungsuntersuchungen
Umweltverträglichkeitsstudien
Umweltberichte zum Bebauungsplan
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Übersetzung von Fachgutachten (englisch, spanisch)